Unsere speziellen Klimaschutzziele
Weitgehende Klimaneutralität ist oberstes Ziel für die Kommunen – so sieht es das Masterplan-Programm vor. Eine Reduktion der Treibhausgase um 95% bis 2050 gegenüber dem Basisjahr 1990 ist gesetzt. Parallel soll sich der Verbrauch der Endenergie halbieren. Eigentlich leiten sich aus diesen beiden Zielen alle Teilziele ab. Den wichtigsten Richtwert hat der Kreistag bereits 2010 beschlossen. Demnach sollen bis 2030 bilanziell 100% des Stroms erneuerbar bereitgestellt werden. Die gleiche Vorgabe gilt für den Wärmemarkt bis 2050.
Aus der näheren Zielbetrachtung lassen sich weitere technische Ziele ableiten. Sie wurden nicht formal vom Kreistag beschlossen. Dennoch sind sie eine notwendige Voraussetzung, um die genannten Richtwerte überhaupt erreichen zu können. Vier Leitbilder ergänzen die technischen Vorgaben:
1. Akzeptanz in der Bevölkerung
2. Systemoptimierung
3. Regionale Wertschöpfung
4. breite Teilhabe
Schließlich sollten die Bürger die Entwicklungen begrüßen und Freude an ihr haben. Systemoptimierung heißt: Die einzelnen Elemente greifen ineinander und erzeugen somit keine Fehlschnittmengen. Darüber hinaus soll die Region möglichst als Ganzes profitieren mit Ausbildung neuer Wertschöpfungsketten. Nicht Einzelne Bürger können profitieren, es sollte jedoch keine massiven Gewinner oder Verlierer der Entwicklung geben.
Was sind die Klimaschutz-Oberziele?
- Treibhausgase (THG): minus 95% bis 2050
- Endenergie: minus 50% bis 2050
- Erzeugung: 100% Strom aus regenerativen Quellen (bilanziell bis 2030), 100% Wärme aus regenerativen Quellen (bilanziell bis 2050)
Wo liegen die größten Einsparpotentiale?
- Treibhausgase: Einfrieren von THG-Emissionen bei nichtenergetischen Emissionen
- Endenergie: Sanierungsrate von mindestens 2% Effizienzrevolution durch E-Mobilität
- Erzeugung: Vervierfachung der Windleistung bis 2020 Einstieg in die massive Nutzung von Umweltwärme
Diese Teilziele werden in vielen weiteren Blog-Beiträgen näher erklärt und mit Leben gefüllt.