Klimaschutz – ist das eigentlich unsere Aufgabe?
Ist Klimaschutz eigentlich die Aufgabe einer Kreisverwaltung? Eine Grundsatzfrage, die sich nicht nur Politik und Bürger stellen, sondern insbesondere die Verwaltung selbst. Ist sie für die Gestaltung dieses Strukturwandels mitverantwortlich oder hat sie sich auf ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren?
Zwischen Pflicht und Kür
Die Handlungsansätze sind äußerst divers und teilen sich in verschiedenste Bereiche auf, von denen einige gewiss auch zu den Pflichtaufgaben einer Verwaltung gehören. Die Daseinsvorsorge mit der Schaffung und Umsetzung der dazugehörigen politischen und planerischen Rahmenbedingungen gehört zweifellos dazu. Für eine nachhaltige Regionalentwicklung hat der Landkreis schon vor dem Klimaschutz „freiwillige“ Aufgaben übernommen und in sein Wirken integriert. Dabei bilden die Ziele der Regionalentwicklung und die des Klimaschutzes heute bereits eine große Schnittmenge.
Somit ist der Klimaschutz an sich keine neue Aufgabe, sondern nur eine neue Begründung für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung. Deshalb obliegt es gerade auch der Politik, den systematischen, zielgerichteten und analytisch begründeten Klimaschutz als Politikfeld in ihre kommunale Strategie zu installieren und zu definieren. Genau dies haben die politischen Vertreter des Landkreises Osnabrück in den letzten acht Jahren getan. Die extrem hohe Förderquote war dabei sicherlich von Vorteil. Wichtige „Extras“ gegenüber dem rein sektoralen Klimaschutz sind hier Gremienarbeit, Begleitforschung durch das BMUB, wissenschaftliche Fundierung, die Verankerung durch die Kreispolitik oder der Wissenstransfer mit anderen Kommunen und Landkreisen.
Entwicklung bedeutet auch Wandel. Der Strukturwandel verdeutlicht sich aktuell besonders in der Energiewirtschaft. Durch zunehmend dezentrale Energieoptionen und die Teilhabe zehntausender Akteure entsteht automatisch ein Handlungsdruck, der von verschiedenen (Politik-)Ebenen aufgenommen werden muss. Die Region erfährt hierdurch generell eine Aufwertung und macht eine Institution, die das System als Ganzes betrachtet, notwendig.
Doch auch der einzelne Bürger stellt sich Fragen nach bezahlbarer Energie oder der möglichen Einbuße an Wohnqualität – und damit auch nach dem Wert seiner Immobilie z. B. beim Windkraftausbau. Hier sollte der Landkreis nicht nur als Planungs- oder Genehmigungsinstanz auftreten, sondern eine Vision anbieten, die zeigt, wie die Zukunft nachhaltig gestaltet werden kann. Dabei sind auch Diskussionen und Debatten zu führen, die nicht immer einhellig oder konfliktfrei ablaufen.